LORD OF THE DANCE Live-Tour 2024
Es ist die erfolgreichste tourende Show in der Geschichte der Unterhaltungsbranche und sie genießt ein ausgezeichnetes internationales Renommee: Seit seiner Uraufführung hat „Lord of the Dance“ mehr als 1.000 Venues auf der ganzen Welt besucht und mehr als 60 Millionen Menschen in 60 Ländern auf allen Kontinenten begeistert. Die atemberaubende, mitreißende, magisch wirkende Show wurde binnen kürzester Zeit zu einer der erfolgreichsten Tanzproduktionen der Welt. 2022 besuchten knapp 100.000 Zuschauer die große Jubiläumstournee von „Lord of the Dance“. 2024 kommt „Lord of the Dance” zurück auf die großen Bühnen Deutschlands, Österreichs und der Schweiz.
Die abenteuerliche Reise zu „Lord of the Dance“ begann mit Michael Flatleys Traum, die größte irische Tanzshow der Welt auf die Beine zu stellen. Mit großer Entschlossenheit, Mut, dem unbedingten Glauben an sich selbst, Ehrgeiz, Fleiß und natürlich einem unglaublichen Talent schaffte der amerikanische Ausnahmetänzer mit irischen Wurzeln etwas, das der Welt den Atem stocken ließ: Mit seiner spektakulären Pausenaufführung beim Eurovision Song Contest im Jahr 1994 sorgte er mit einer überwältigenden Performance für Standing Ovations und stellte damit sogar das eigentliche Event in den Schatten. Der Rest ist Geschichte und eindrucksvoller Beweis für Flatleys Überzeugung, dass „nichts unmöglich ist. Folge deinen Träumen."
Das Ausmaß des phänomenalen Erfolgs von „Lord of the Dance“ ist auch noch heute – fast 30 Jahre später – immense und ungebrochen: Michael Flatley traf ein internationales Millionenpublikum rund um den Globus auf Anhieb mitten ins Herz, erhielt unzählige Auszeichnungen, brach weltweit Theaterrekorde und verhalf der Kunst des traditionellen irischen Tanzes zu Weltruhm und beispielloser weltweiter Anerkennung. Die einzigartige Kombination aus energiegeladenem Tanz auf höchstem künstlerischem Niveau, verblüffender Luftakrobatik, origineller keltischer Musik, klugem und zugleich unterhaltsamem Storytelling sowie einer subtilen Sinnlichkeit hat das Publikum auf der ganzen Welt in seinen Bann gezogen. Ein Publikum, dass ungeachtet des Alters, Geschlechts und kulturellen Hintergrunds gleichermaßen fasziniert ist. Mit seiner zeitlosen, universellen Anziehungskraft ist „Lord of the Dance“ zu einem modernen Weltwunder avanciert und verkörpert den Mythos einer lebenden Legende.
Im Frühjahr 2024 wird das berühmte „Klacken“ auf den Bühnen endlich wieder zu hören sein. Mit einigen aufsehenerregenden Innovationen und originellen Weiterentwicklungen wird Michael Flatley das Original-Konzept von „Lord of the Dance“ nicht einfach nur wiederbeleben, sondern vielmehr in die heutige Zeit übersetzen und so gänzlich neue Generationen von Fans verzaubern. Von der Los Angeles Times als „showpiece extravaganza" beschrieben, wird die Show das Publikum mit mehr als 150.000 Taps pro Vorstellung in eine Zeit und einen Ort voller Mythen und Fantasie versetzen und mit einer explosiven Mischung aus mitreißenden Performances, einer kunstvoll in Szene gesetzten Lightshow und spektakulärer Pyrotechnik sprichwörtlich im Sturm erobern. Die Fans können sich auf eine fantastische Reise mit raffinierten Kostümen und sensationellen Choreografien sowie auf modernste Technik, Lichteffekte und zahlreiche Überraschungsmomente freuen: 40 der weltweit herausragendsten jungen Tänzerinnen und Tänzer werden unter der Regie von Michael Flatley und mit neuer Musik des Komponisten Gerard Fahy eine Show präsentieren, die das Beste aus Tradition, Entertainment, Musik und Tanz miteinander vereint.
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Auszug aus den AGB des Veranstalters, der Semmel Concerts Entertainment GmbH:
"Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen.
Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt.
Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.
Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind.
Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.
Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden."
Weitere Hinweise hier.
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