Ab April 2023 können sich Comedy-Begeisterte auch endlich in Berlin von den besten Newcomer:innen der Stand-up-Comedy-Szene unterhalten lassen. In sechs Vorrunden, die vom 01. April 2023 bis zum 24. November 2023 im Tempodrom in der Kleinen Arena stattfinden, treten jeweils sechs Comedians und Comediennes im Wettbewerb gegeneinander an. Durch ein Publikumsvoting qualifiziert sich pro Show der:die stärkste Teilnehmer:in für das Jahresfinale. Bei der Final-Veranstaltung am 18. Dezember 2023 in den Wühlmäusen heizen die Vorrunden-Gewinner:innen dem Publikum noch einmal ordentlich ein, bevor der:die beste Künstler:in der Endrunde einen Pokal mit nach Hause nehmen darf. Mit dem Show-Format wollen wir die junge Stand-up-Szene in Berlin fördern und Nachwuchstalente unterstützen.
Moderiert wird die Kulturveranstaltung von Stand-up-Comedian Samuel Sibilski. Das für seine Wortgewandtheit bekannte Sprachtalent verpackt seinen unzensiert ehrlichen Humor mit einem Augenzwinkern in charmanter Cleverness. Sowohl die Teilnehmenden als auch das Publikum können sich also auf einen spannenden Wettbewerb mit einem schlagfertigen Moderator gefasst machen.
Der Comedy Clash, der in Stuttgart seine Wurzeln und dort im Jahr 2022 zehnjähriges Jubiläum gefeiert hat, ist als Deutschlands größter Stand-Up-Comedy-Wettbewerb weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus bekannt. In Köln, Essen und Aachen wurden mittlerweile nach dem Stuttgarter Muster bekannte Shows etabliert, die erfolgreichen Comedians wie Özcan Cosar und Chris Tall zum Durchbruch verholfen haben. Im Jahr 2023 wird die Marke auf zwei neue Städte erweitert: Bis zu 500 Stand-up-Fans können ab Februar in Saarlouis und ab April in Berlin dabei sein, wenn spannende Newcomer:innen die Comedy-Szene aufmischen und für ihre Favoriten voten.
Als Live-Show bekannt geworden und in Stuttgart als Institution etabliert, ist der Newcomer-Wettbewerb im Mai 2022 auch online als ARD-Format gestartet. Die Aufzeichnung ist in der Mediathek, im TV und auf YouTube zu sehen und wird in Zusammenarbeit von Endgame Entertainment, smile! producing, We Own You und dem SWR produziert.
Liebe Besucher/-innen des Tempodrom,
gemäß der beschlossenen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 01.04.2022 in Kraft tritt, lockern sich die Corona-Maßnahmen auch für Veranstaltungen im Tempodrom. Demnach gibt es keine verpflichtenden Nachweis- & Hygienerichtlinien, außer folgenden, gängigen Einlassbestimmungen:
- Vorlage eines gültigen Tickets für die jeweilige Veranstaltung.
Dennoch gilt: Zum eigenen Schutz und aus gegenseitiger Rücksichtnahme ist das Tragen einer Maske freiwillig natürlich möglich.
Wer sich krank fühlt oder gar Symptome hat, sollte sich umgehend testen bzw. einen Arzt aufsuchen und der Veranstaltung zum Schutz der anderen Gäste fernbleiben.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten, die wir dann entsprechend in den jeweiligen Veranstaltungsinfos auf unserer Website kommuniziert haben.
Bitte beschränken Sie sich beim Besuch des Tempodrom auf die Mitnahme folgender Gegenstände:
• Tasche oder Rucksack bis max. DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm)
Bitte verzichten Sie auf das Mitbringen folgender Gegenstände:
• Tasche oder Rucksack über DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm)
• Sperrige Gegenstände jeglicher Art (Koffer, Körbe, Helme, Kinderwagen, Stockschirme, etc.)
• Getränke, Speisen und Snacks
• Technische Geräte (Notebooks, Tablets, Kameras, Audio- und Videorekorder, GoPros, Selfie-Sticks, große Powerbanks, etc.)
Eine Taschenabgabe ist gegen eine Gebühr von 5,00 € vor Ort möglich.
Ihre Kleidungsstücke wie z.B. Jacken können Sie an den Garderoben im Tempodrom abgeben. Diese befinden sich im Unterrang.
Weitere Informationen können Sie der Hausordnung entnehmen.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Website sowie Facebook und Twitter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen, die auf ein erwachsenes Publikum zugeschnitten sind, auch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, untersagt. Das Mitbringen von Säuglingen und Babys zu Veranstaltungen ist prinzipiell untersagt. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren werden zu allen Veranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eingelassen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).
Newsletter
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie den Tempodrom-Newsletter.