DANIEL SLOSS
Der schottische Comedian Superstar, Schauspieler und Autor Daniel Sloss geht mit seiner brandneuen Show “CAN'T“ mit insgesamt 12 Soloshows auf Tour und wir freuen uns, Daniel auch in Berlin zu begrüßen.
Zu Daniels früheren bahnbrechenden, internationalen Erfolgen gehören seine Shows “HUBRiS“ und “X“, in der er das schwierige Thema der sexuellen Übergriffe aufgreift. Er tourte weltweit mit über 300 Vorstellungen in 17 Monaten nonstop um den Globus. Dabei durchquerte er Europa, Großbritannien, die USA, Kanada, Australien, Hongkong sowie Japan und füllte sogar die Moskauer Arena. Der Film zu "X" ist in den USA und Kanada auf HBO zu sehen und war das erste britische Comedy-Special, das nach einer landesweiten Ausstrahlung bei Vue auch in den Kinos Premieren feierte.
Daniels erstes Buch "Everyone You Hate is Going to Die" wurde 2021 vom Penguin Random House Prestige-Verlag Knopf veröffentlicht, und seine Netflix-Specials "DARK" und "Jigsaw" werden beide in 190 Ländern auf 26 Sprachen gestreamt.
Daniel Sloss hat sieben New Yorker Solo-Off-Broadway-Saisons ausverkauft, ist zehnmal in der US-Fernsehsendung "Conan" aufgetreten, hat beim Edinburgh Festival Fringe Kassenrekorde gebrochen und ist (bisher) in 53 Ländern auf Tournee gewesen. Dieses Jahr startet sein neues Showprogramm zu “CAN'T“ inklusive weiteren großartigen Liveshows.
Liebe Besucher/-innen des Tempodrom,
gemäß der beschlossenen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 01.04.2022 in Kraft tritt, lockern sich die Corona-Maßnahmen auch für Veranstaltungen im Tempodrom. Demnach gibt es keine verpflichtenden Nachweis- & Hygienerichtlinien, außer folgenden, gängigen Einlassbestimmungen:
- Vorlage eines gültigen Tickets für die jeweilige Veranstaltung.
Dennoch gilt: Zum eigenen Schutz und aus gegenseitiger Rücksichtnahme ist das Tragen einer Maske freiwillig natürlich möglich.
Wer sich krank fühlt oder gar Symptome hat, sollte sich umgehend testen bzw. einen Arzt aufsuchen und der Veranstaltung zum Schutz der anderen Gäste fernbleiben.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten, die wir dann entsprechend in den jeweiligen Veranstaltungsinfos auf unserer Website kommuniziert haben.
Bitte beschränken Sie sich beim Besuch des Tempodrom auf die Mitnahme folgender Gegenstände:
• Tasche oder Rucksack bis max. DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm)
Bitte verzichten Sie auf das Mitbringen folgender Gegenstände:
• Tasche oder Rucksack über DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm)
• Sperrige Gegenstände jeglicher Art (Koffer, Körbe, Helme, Kinderwagen, Stockschirme, etc.)
• Getränke, Speisen und Snacks
• Technische Geräte (Notebooks, Tablets, Kameras, Audio- und Videorekorder, GoPros, Selfie-Sticks, große Powerbanks, etc.)
Eine Taschenabgabe ist gegen eine Gebühr von 5,00 € vor Ort möglich.
Ihre Kleidungsstücke wie z.B. Jacken können Sie an den Garderoben im Tempodrom abgeben. Diese befinden sich im Unterrang.
Weitere Informationen können Sie der Hausordnung entnehmen.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Website sowie Facebook und Twitter.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Auszug aus den AGB des Veranstalters, der Goodlive Artists GmbH & Co. KG
Jugendschutz – ab wann darf ich ein Konzert besuchen?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen unsere Veranstaltungen nur unter der Einhaltung folgender Regeln besucht werden:
Kinder unter 8 Jahren: Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person untersagt.
Kinder unter 14 Jahre: Kindern im Alter von unter 14 Jahren (8 Jahre bis 14 Jahre) wird nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person (i.d.R. Eltern) Zutritt zur Veranstaltung gewährt.
Jugendliche von 14 - 16 Jahren: Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren wird nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person Einlass gewährt. Die Erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Personalausweis und eine schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) vorlegen. Der schriftliche Erziehungsauftrag muss von einer personensorgeberechtigten Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Jugendliche von 16 - 17 Jahren / unter 18 Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren benötigen keine Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person für den Zutritt zu unseren Veranstaltungen, sofern diese bis 24 Uhr beendet sind.
Was versteht man unter einer „erziehungsbeauftragten Person“? Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person, die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben zeitlich Begrenzt wahrnimmt (z.B. Begleitung / Aufsicht). Im Fall einer Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ist eine schriftliche Erziehungsbeauftragung, sog. „Muttizettel“ erforderlich. Der „Muttizettel“ wird mit dem vorhandenen Personalausweis der Begleitperson abgeglichen und auf Vollständigkeit überprüft. Gegebenenfalls muss die erziehungsberechtigte Person eine Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person vorlegen.
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