© Goodlive Artists GmbH

Jim Jefferies

Give ’Em What Thea Want Tour

Einlass
18:30 Uhr
Beginn
20:00 Uhr
Ort
Große Arena
Preis
49,35 €
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JIM JEFFERIES

Jim Jefferies, einer der bekanntesten Stand-Up Comedians der Welt, kommt im April für eine Show nach Berlin in das Tempodrom!

Der aus Sydney stammende Jim Jefferies ist einer der beliebtesten und angesehensten Comedians seiner Generation und unterhält sein Publikum auf der ganzen Welt mit seiner provokanten, den Glauben herausfordernden und zum Nachdenken anregenden Comedy. Jim wurde im Sommer 2019 beim Just for Laughs Festival als Stand-Up Comedian des Jahres ausgezeichnet, Ende 2019 startete er die Oblivious-Tournee 2020, die ihn durch ganz Europa und Nordamerika führte. Jims neuntes Stand-Up-Special Intolerant erschien letztes Jahr auf Netflix und er ist derzeit Gastgeber seines eigenen Podcasts I Don't Know About That with Jim Jefferies

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Give ’Em What Thea Want Tour

20.04.23 Berlin, Tempodrom

 

Liebe Besucher/-innen des Tempodrom,

gemäß der beschlossenen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 01.04.2022 in Kraft tritt, lockern sich die Corona-Maßnahmen auch für Veranstaltungen im Tempodrom. Demnach gibt es keine verpflichtenden Nachweis- & Hygienerichtlinien, außer folgenden, gängigen Einlassbestimmungen:  

  • Vorlage eines gültigen Tickets für die jeweilige Veranstaltung.

Dennoch gilt: Zum eigenen Schutz und aus gegenseitiger Rücksichtnahme ist das Tragen einer Maske freiwillig natürlich möglich. 
Wer sich krank fühlt oder gar Symptome hat, sollte sich umgehend testen bzw. einen Arzt aufsuchen und der Veranstaltung zum Schutz der anderen Gäste fernbleiben. 

Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten, die wir dann entsprechend in den jeweiligen Veranstaltungsinfos auf unserer Website kommuniziert haben. 

Bitte beschränken Sie sich beim Besuch des Tempodrom auf die Mitnahme folgender Gegenstände:

•    Tasche oder Rucksack bis max. DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm)

Bitte verzichten Sie auf das Mitbringen folgender Gegenstände:

•    Tasche oder Rucksack über DIN A4 (21,0 cm x 29,7 cm)
•    Sperrige Gegenstände jeglicher Art (Koffer, Körbe, Helme, Kinderwagen, Stockschirme, etc.)
•    Getränke, Speisen und Snacks
•    Technische Geräte (Notebooks, Tablets, Kameras, Audio- und Videorekorder, GoPros, Selfie-Sticks, große Powerbanks, etc.)

Eine Taschenabgabe ist gegen eine Gebühr von 5,00 € vor Ort möglich.  

Ihre Kleidungsstücke wie z.B. Jacken können Sie an den Garderoben im Tempodrom abgeben. Diese befinden sich im Unterrang.

Weitere Informationen können Sie der Hausordnung entnehmen.

Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Website sowie Facebook und Twitter


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Auszug aus den AGB des Veranstalters, der Goodlive Artists GmbH & Co. KG

Jugendschutz – ab wann darf ich ein Konzert besuchen?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen unsere Veranstaltungen nur unter der Einhaltung folgender Regeln besucht werden:

Kinder unter 8 Jahren: Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt zu Veranstaltungen auch in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person untersagt.

Kinder unter 14 Jahre: Kindern im Alter von unter 14 Jahren (8 Jahre bis 14 Jahre) wird nur in Begleitung ihrer erziehungsberechtigten Person (i.d.R. Eltern) Zutritt zur Veranstaltung gewährt.

Jugendliche von 14 - 16 Jahren: Jugendlichen im Alter von 14 bis 16 Jahren wird nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person Einlass gewährt. Die Erziehungsbeauftragte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein, einen Personalausweis und eine schriftliche Erziehungsbeauftragung (sog. „Muttizettel“) vorlegen. Der schriftliche Erziehungsauftrag muss von einer personensorgeberechtigten Person vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.

Jugendliche von 16 - 17 Jahren / unter 18 Jugendliche ab dem Alter von 16 Jahren benötigen keine Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person für den Zutritt zu unseren Veranstaltungen, sofern diese bis 24 Uhr beendet sind.

Was versteht man unter einer „erziehungsbeauftragten Person“? Eine erziehungsbeauftragte Person ist eine volljährige Person, die im Auftrag und an Stelle der personensorgeberechtigten Personen (i.d.R. die Eltern) bestimmte Erziehungsaufgaben zeitlich Begrenzt wahrnimmt (z.B. Begleitung / Aufsicht). Im Fall einer Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person ist eine schriftliche Erziehungsbeauftragung, sog. „Muttizettel“ erforderlich. Der „Muttizettel“ wird mit dem vorhandenen Personalausweis der Begleitperson abgeglichen und auf Vollständigkeit überprüft. Gegebenenfalls muss die erziehungsberechtigte Person eine Kopie des Personalausweises der personensorgeberechtigten Person vorlegen.

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