Star Wars in Concert

Episode VII – Das Erwachen der Macht

Einlass
18:30 Uhr
Beginn
19:30 Uhr
Ort
Große Arena
Preis
64,50 € - 104,50 €
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Mit „Das Erwachen der Macht“, einem der erfolgreichsten Filme aller Zeiten, reiht sich Episode VII als Beginn der jüngsten „Star Wars“-Trilogie in die erfolgreiche Konzert-Serie von „Star Wars in Concert“ ein. 

Deutsches Filmorchester Babelsberg
Christian Schumann, Leitung

Dabei erweckt das Deutsche Filmorchester Babelsberg die Klangwelt von John Williams zum Kult Blockbuster auf großer Leinwand auch akustisch zum Leben. Eigentlich schien mit Episode VI ja alles erzählt… Der Imperator besiegt, Darth Vader erlöst, die Rebellion triumphierte über das grausame Imperium – und am Ende gab es sogar wieder einen Jedi-Ritter namens Luke Skywalker. Über 30 Jahre nach dem glorreichen Ende der ursprünglichen Trilogie, kam der Paukenschlag: Der Vater der Saga, George Lucas, gab alle Rechte an das „Walt Disney“-Film-Imperium ab.

Mit „Das Erwachen der Macht“ betrat 2015 eine neue Generation das galaktische Spielfeld der Sternenkämpfe. Die junge Rey macht sich in Episode VII gemeinsam mit Pilot Poe Dameron und Stormtrooper Finn auf die Suche nach den Wurzeln ihrer geheimnisvollen Herkunft, die sie in eine Rebellion gegen den Oberbefehlshaber Kylo Ren und sein imperiales Terrorregime führen. Dieser ist durch das großväterliche Erbe von Darth Vader der Dunklen Macht verfallen und steht unter dem Bann des unheimlichen Snoke. 

Selbstverständlich gehören zu einem vollendeten „Star Wars“-Konzert neben einem Wiedersehen mit Lieblingen wie Han Solo, Leia, Chewbacca, C-3PO und R2-D2 auch die vertrauten Klänge des  Genre-definierenden, klassisch geprägten Soundtracks von John Williams. Der Komponist blieb der Reihe treu und erschuf auch für die neue Trilogie eine galaktische Filmmusik. Die zahlreichen musikalischen Leitmotive der kosmischen Saga transportieren nicht nur das narrative Geschehen, sondern entführen das Publikum auch emotional in ferne Galaxien. Wenn Laserschwerter die Leinwand erhellen und der Millenium Falke in den Ohren saust, leuchten Augen jeden Alters!

Tickets im Eventim Presale ab Di. 11.10.2022 10:00 Uhr unter www.eventim.de und ab Mi. 12.10.2022 an allen bekannten Vorverkaufsstellen.Weitere Informationen auf www.semmel.de

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gemäß der beschlossenen SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung, die ab dem 01.04.2022 in Kraft tritt, lockern sich die Corona-Maßnahmen auch für Veranstaltungen im Tempodrom. Demnach gibt es keine verpflichtenden Nachweis- & Hygienerichtlinien, außer folgenden, gängigen Einlassbestimmungen:  

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Auszug aus den AGB des Veranstalters, der Semmel Concerts Entertainment GmbH:

"Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte esbei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofernes sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Dievertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen.

Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutrittgewährt.

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, inBegleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.

Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind.

Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden."

Weitere Hinweise hier.

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