© Michael de Boer

Vicky Leandros

verschoben auf den 03.12.2024

Donnerstag, 31. Okt. 2024
Einlass
19:00 Uhr
Beginn
20:00 Uhr
Ort
Große Arena
© Michael de Boer
Termin verschoben

Statement des Veranstalters:

„Liebe Vicky Leandros-Fans, aufgrund des anhaltenten Infekts der Künstlerin und der ärztlichen Verordnung ihre Stimme zu schonen, muss das Konzert morgen im Berliner Tempodrom (31.10.24) kurzfristig verschoben werden. Die Künstlerin bedauert dies aus tiefstem Herzen, aber freut sich das Konzert Anfang Dezember, am 03.12.2024, nachzuholen. Alle Tickets behalten für das Nachholkonzert im Tempodrom ihre Gültigkeit. Wir wünschen Vicky Leandros auf diesem Weg alles Gute.“

Auszug aus den AGB des Veranstalters, der Semmel Concerts Entertainment GmbH:

"Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen.

Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt.

Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.

Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind.

Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.

Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden."

Weitere Hinweise hier.

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