Das Konzert wurde vom 31.10.2024 auf den 03.12.2024 verlegt. Alle Tickets für den ursprünglichen Termin behalten Ihre Gültigkeit auch für den neuen Termin.
Statement des Veranstalters:
„Liebe Vicky Leandros-Fans, aufgrund des anhaltenten Infekts der Künstlerin und der ärztlichen Verordnung ihre Stimme zu schonen, muss das Konzert morgen im Berliner Tempodrom (31.10.24) kurzfristig verschoben werden. Die Künstlerin bedauert dies aus tiefstem Herzen, aber freut sich das Konzert Anfang Dezember, am 03.12.24, nachzuholen. Alle Tickets behalten für das Nachholkonzert im Tempodrom ihre Gültigkeit. Wir wünschen Vicky Leandros auf diesem Weg alles Gute.“
Um Euren Aufenthalt bei uns im Tempodrom so angenehm wie möglich zu gestalten, bitten wir Euch folgende Hinweise zu beachten:
Einlass
Wir bitten Euch, frühzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen. Der Einlass erfolgt meistens 1 Stunde vor Beginn der Veranstaltung. Die genauen Zeiten könnt Ihr in unserem Veranstaltungskalender auf der Website einsehen. Wir empfehlen grundsätzlich eine frühzeitige Anreise - gern mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, da nur begrenzt Parkplätze im direkten Umfeld des Tempodrom zur Verfügung stehen. Bitte plant ausreichend Zeit z.B. für die Einlass- & Taschenkontrollen ein.
Taschen bis DIN A4
Für alle Events im Tempodrom gilt: Nur Taschen bis max. DIN A4 Größe sind erlaubt.
Das heißt, Taschen oder Rucksäcke, deren größte Seite maximal so groß ist wie das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) dürfen mitgenommen werden.
Taschenabgabe
Eine Taschenabgabe ist vor Ort gegenüber des Haupteingangs in begrenzten Umfang möglich. Für die Aufbewahrung von Taschen und Rucksäcken wird eine Gebühr von 5 EUR fällig. Diese dient zu 100% der Kostendeckung (Personal, Container etc.).
Die Mitnahme folgender Gegenstände in das Venue ist nicht gestattet :
• Taschen oder Rucksäcke, deren größte Seite größer als das Format DIN A4 (21,0 x 29,7 cm) ist.
• Sperrige Gegenstände jeglicher Art (Koffer, Körbe, Helme, Kinderwagen, Stockschirme, etc.)
• Getränke, Speisen und Snacks
• Technische Geräte (Notebooks, Tablets, Kameras, Audio- und Videorekorder, GoPros, Selfie-Sticks, große Powerbanks, etc. >> Ausnahme: Mobiltelefone)
Weitere Informationen könnt Ihr unserer Hausordnung entnehmen.
Garderobe
Eure Kleidungsstücke wie z.B. Jacken könnt Ihr (kostenpflichtig) an den Garderoben im Tempodrom abgeben. Diese befinden sich im Unterrang.
Abweichend hiervon können gegebenenfalls anderslautende, strengere Regelungen des jeweiligen Veranstalters gelten. Über kurzfristige Änderungen informieren wir Sie rechtzeitig auf unserer Website sowie Facebook und Twitter.
Vielen Dank für Euer Verständnis und wir wünschen Euch viel Spaß im Tempodrom!
Auszug aus den AGB des Veranstalters, der Semmel Concerts Entertainment GmbH:
"Kinder unter 6 Jahren erhalten keinen Zutritt zur Veranstaltung, auch nicht in Begleitung eines Personenberechtigten. Der Verkauf von Tickets an Kinder unter 6 Jahren ist daher ausgeschlossen. Sollte es bei bestimmten Veranstaltungen Ausnahmen geben, informieren wir darüber gesondert.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Konzert nur in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person, die ihrerseits ebenfalls über eine Eintrittskarte verfügt, besuchen. Insofern es sich dabei nicht um ein Elternteil handelt, muss die begleitende Person über 18 Jahre alt sein und neben dem eigenen Ausweis eine auf sie lautende Vollmacht zur Personensorgeberechtigung vorweisen können, die von den Eltern unterschrieben ist – eine Ausweiskopie der Eltern ist beizufügen. Die vertretungsberechtigte Person hat das Kind während der gesamten Veranstaltung zu beaufsichtigen.
Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Begleitung einer vertretungsberechtigten Person kein Zutritt gewährt.
Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren haben ohne Begleitung Zutritt bis max. 24:00 Uhr, in Begleitung einer vertretungsberechtigten Person Zutritt in der Regel ohne zeitliche Beschränkung. Zutritt nur, sofern sie sich durch einen gültigen Kinder- oder Schülerausweis ausweisen können.
Für Kinder darf auch nicht ein berechtigter Dritter ein Ticket (mit-)erwerben. Für Jugendliche darf nur dann ein berechtigter Dritter Tickets nach Maßgabe dieser AGB (mit-)erwerben, wenn die obigen Voraussetzungen bei Zutritt zu der Veranstaltung erfüllt sind.
Wird Kindern und Jugendlichen der Eintritt verwehrt, weil die obigen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden, erfolgt keine Rückerstattung des Ticketkaufpreises. Stornierungen werden nicht vorgenommen.
Es gibt grundsätzlich keine Ausnahmen, die diese Regelung außer Kraft setzen. Lediglich bei speziell angekündigten Veranstaltungen (z.B. Theater/Musical) kann es zu Ausnahmeregelungen kommen, die aber explizit angekündigt werden."
Weitere Hinweise hier.
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